Regelungen der KIT-Fakultät für Architektur zur Anwesenheit in Lehrveranstaltungen

Das KIT ist eine Präsenzuniversität. Daher finden die Lehrveranstaltungen in der Regel in Präsenz statt und es wird vorausgesetzt, dass Studierende vor Ort an den Lehrveranstaltungen teilnehmen.
 
Lehrveranstaltungen, wie Seminare, Übungen, Betreuungen, Zwischen- und Schlusskritiken, Exkursionen und Tutorien erfordern die regelmäßige Anwesenheit, da die Inhaltsver- mittlung und diskursive Bearbeitung der Themenstellung nur gemeinsam mit allen Teilnehmenden der Lehrveranstaltung möglich sind.
 
Bei diesen Lehrveranstaltungen müssen sich Studierende so früh wie möglich (spätestens jedoch am Termin) mit Begründung per E-Mail oder in Papierform entschuldigen, falls sie an einem Termin verhindert sind; bei Krankheit ist ein Attest beizulegen.
 
Es dürfen maximal zwei Termine entschuldigt versäumt werden, in diesem Fall wird eine Ersatz- bzw. Zusatzleistung von der Prüferin oder dem Prüfer für das Bestehen der Prüfung festgelegt. Ab drei versäumten Terminen gilt die Prüfung zur Lehrveranstaltung als nicht bestanden. Dies gilt auch, wenn ein Termin unentschuldigt versäumt wird.
 
Ist die Teilnahme an einer Exkursion entschuldigt nicht möglich, ist in jedem Fall eine Ersatzleistung zu erbringen. Kosten für nicht stornierbare Leistungen müssen auch bei Nicht-Teilnahme getragen werden. Unentschuldigtes Fehlen bei einer Exkursion führt zum nicht Bestehen der entsprechenden Prüfungsleistung. Ist eine Exkursion Bestandteil der Lehrveranstaltung, so gilt das entschuldigte Fehlen bei der Exkursion als ein versäumter Termin.
 
Für einzelne Lehrveranstaltungen können von der Prüferin oder dem Prüfer abweichende Regelungen getroffen werden. Diese müssen den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gemacht werden.
 
Ist wegen chronischen gesundheitlichen Einschränkungen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz nicht möglich, muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. In diesem Zuge wird dann eventuell eine individuelle Lösung gefunden.

Weitere Regelungen für die Studiengänge der Kunstgeschichte


Studienleistung Referat im Rahmen eines Seminars (SPO BA 2022 und MA 2023)

Bei unentschuldigtem Fehlen am Referatstermin oder kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) wird die Leistung als „nicht bestanden“ verbucht.
Falls dies zeitlich zu organisieren ist, besteht eventuell noch im selben Seminar die Möglichkeit einer Wiederholung und dann auch die Möglichkeit der Abgabe einer Hausarbeit.
 
Für die Studierende der SPOs 2017 findet diese Regelung keine Anwendung, da hier die Anmeldung zur Prüfungsleistung eine Kombination aus Referat und Hausarbeit beinhaltet.

Exkursionen

Bei Exkursionen wird der Umfang der zu erbringenden Leistungen durch die Lehrenden frühzeitig festgelegt und kommuniziert (Teilnahme an Vor- und Nachtreffen, zu erbringende Leistung während der Exkursion).
Die Teilnahme und das Erbringen aller Bestandteile der Exkursion ist verpflichtend. Vier Wochen nach Abschluss der mehrtägigen Exkursionen ist ein Exkursionsbericht im Umfang von 5.000 Zeichen auf Ilias (Postbox) einzureichen.

Gastvorträge

Der Besuch von sechs Gastvorträgen der Lehreinheiten Kunstgeschichte oder Architektur ersetzt die Erbringung eines Exkursionstages. Die Teilnahme an den Gastvorträgen erfolgt ausschließlich in Präsenz. Die Studierenden lassen sich die Teilnahme vor Ort von den Verantwortlichen für den jeweiligen Vortrag per Unterschrift bescheinigen.

Tagungen

Der Besuch von Tagungen muss im Vorfeld durch den Prüfungsausschuss Kunstgeschichte genehmigt werden. Der Besuch von Tagungen ist generell auch online möglich. Bis vier Wochen nach Teilnahme an der Tagung ein Tagungsbericht vorzulegen: Dieser enthält eine Kurzzusammenfassung aller Vorträge (Zeichenumfang: 500 Zeichen pro Vortrag) und eine Zusammenfassung (eigene Bewertung der Tagungsergebnisse im Umfang von 1.500 Zeichen).