Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbungsschluss ist der 15.07. (Ausschlussfrist!)
Der Bachelorstudiengang ist zulassungsbeschränkt.
Voraussetzungen für den Zugang zum Bachelorstudiengang Architektur am KIT sind:
1. einer der folgenden Abschlüsse:
• Allgemeine Hochschulreife,
• fachgebundene Hochschulreife mit technischer Ausrichtung,
• oder einer anderen Qualifikation im Sinne des § 58 Abs. 2 LHG
2. ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.*
Auswahlverfahren
Der Bachelorstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Es stehen 156 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten werden die übrigen Studienplätze über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert auf den schulischen Leistungen, dem Ergebnis einer praxisbezogenen Aufgabe und eventuell vorhandenen Vorerfahrungen der Bewerber*innen. Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.
1. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (schulische Leistungen, Gewichtung 60%):
Die Summe der in der Hochschulzugangsberechtigung erreichten Punkte wird durch 14 bzw. 15 geteilt (max. 60 Punkte).
2. Praxisbezogene Aufgabe (Gewichtung 30%):
Zum Nachweis der fachspezifischen Eignung müssen Bewerber*innen eine von der Auswahlkommission ausgegebene Themenstellung bearbeiten und das Ergebnis ihrer Arbeit in Form von Skizzen, Zeichnungen, Fotos oder anderen Darstellungsweisen und einem kurzen Text zum Thema (300 - 400 Zeichen inkl. Leerzeichen), keine Originale, max. DIN A4, max. 5-10 Seiten, mit der Bewerbung einreichen.
Die eingereichten Leistungen werden durch die Mitglieder der Auswahlkommission gesondert auf einer Skala von 0 bis 30 Punkten bewertet.
3. Vorerfahrungen (Gewichtung 10%):
Falls vorhanden und nachgewiesen können folgende Vorerfahrungen bewertet werden, sofern sie über die Eignung für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Bauzeichner*in, Zimmermann*Zimmerin) und bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung (max. 10 Punkte)
- praktische Tätigkeiten, z.B. Freiwilligendienste (max. 5 Punkte)
- außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise und Auszeichnungen (max. 5 Punkte)
Die Mitglieder der Auswahlkommission bewerten die Vorerfahrungen gesondert auf einer Skala von 0 bis 10.
Die Punkte aus a) bis c) werden addiert, die Summe kann 10 Punkte jedoch nicht überschreiten.
* Die englischen Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch einen der folgenden international anerkannten Tests:
- Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based Test oder
- IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5 oder
- University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder
- University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) oder
- UNIcert mindestens Stufe II.
Der Nachweis der Englischkenntnisse durch einen der o.g. Tests entfällt für Bewerberinnen und Bewerber mit
- einem Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache; Englisch als einzige und offizielle Sprache des absolvierten Studiengangs muss im Diploma Supplement, im Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde ausgewiesen sein; andere Bestätigungen über die Unterrichts- und Prüfungssprache werden nicht als Sprachnachweis akzeptiert;
- einem Abiturzeugnis, wobei die Fremdsprache über mindestens 5 Lernjahre unmittelbar bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden sein muss und die Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entsprechen müssen.
Fehlt zum Zeitpunkt der Bewerbung der Sprachnachweis, kann die*der Bewerber*in im Einzelfall trotzdem unter dem Vorbehalt zugelassen werden, dass sie*er den Sprachnachweis bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachweist.
Handreichung zur Bewerbung für den Bachelorstudiengang Architektur am KIT
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