Bewerbungfrist
Eine Bewerbung ist nur zum Winter- und Sommersemester möglich.
Bewerbungsfrist: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester.
Bitte beachten
Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen in digitaler Form (PDF) im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich. Dies betrifft auch die Entwurfs- oder Projektmappe.
Zulassungsbeschränkung
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur am KIT:
1. Bachelorabschluss
ein bestandener* Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Architektur (oder einem Studiengang mit im wesentlichem gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein,
2. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen**:
- Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP
- Bautechnik im Umfang von 30 LP
- Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP
- Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP und
- Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 15 LP
Wichtig!
Die Zuordnung der im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen zu den Bereichen muss vom/von der Bewerber/in auf einem Formblatt erfolgen.
3. Praktikum***
ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmens.
4. Deutsche Sprachkenntnisse
für Bewerber und Bewerberinnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT),
5. Bestehender Prüfungsanspruch
dass im Studiengang Architektur oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt kein endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung vorliegt und der Prüfungsanspruch auch aus sonstigen Gründen noch besteht
6. Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Projektmappe/Gespräch)
die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest bestehend aus einer Projektmappe und ggf. einem Gespräch.
Die Entwurfs- oder Projektmappe mit Arbeitsproben soll aus selbstgewählten eigenen Arbeiten aus dem Bachelorstudium, die zu einem wesentlichen Teil durch eigene Leistung selbst angefertigt wurden, insbesondere aus dem Bachelorstudium, sowie einem tabellarischen Lebenslauf bestehen und ist als PDF-Dokument mit max. 30 Seiten im Format DIN A4 einzureichen.
Die Entwurfs- bzw. Projektmappe wird auf einer Skala von 0 bis 80 Punkten bewertet.
Bei einer Punktzahl von mindestens 61 Punkten entspricht die Mappe den Anforderungen und der fachspezifische Studierfähigkeitstest ist bestanden.
Bei einer Punktzahl von unter 41 Punkten ist der fachspezifische Studierfähigkeitstest nicht bestanden.
Bei einer Punktzahl von 41 bis 60 Punkten folgt die Einladung zu einem Gespräch.
Im Gespräch sollen Sie fachliche Inhalte aus Ihrem Studium und Ihrer Berufserfahrung auf Frage- und Zielstellungen der Architektur anwenden können. Dies umfasst die Themenbereiche Entwerfen, das Verständnis für architektonische Fragestellungen, die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise und die Fachsprachenkompetenz. Dabei wird auch Ihr Gesprächsverhalten im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.
Das Gespräch findet auf dem Gelände des KIT in Karlsruhe statt und dauert ca. 20 Minuten.
Termin der Bewerbungsgespräche
Die Gespräche für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 finden im Zeitraum von Montag, 29.07.2024, bis Freitag, 02.08.2024, entweder im Architekturgebäude, Gebäude 20.40, am KIT Campus Süd oder als Online-Meeting statt.
Das Gespräch wird auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten bewertet.
Bei einer Gesamtpunktzahl im Gespräch von mindestens 10 Punkten ist der fachspezifische Studierfähigkeitstest bestanden.
Motivationsschreiben
Für die Bildung der Rangliste ist ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT beizulegen.
Legen Sie im Schreiben dar, warum Sie sich für den Masterstudiengang Architektur am KIT bewerben, warum Sie sich für diesen Studiengang geeignet halten und welche Ziele und Erwartungen Sie an das Architekturstudium am KIT haben.
Rangliste
Unter den Bewerber/innen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen wird eine Rangliste erstellt:
- Gesamtnote des akademischen Abschlusses (15 Punkte)
- Motivationsschreiben (5 Punkte)
- Entwurfs-/Projektmappe (80 Punkte)
Aufgrund der hohen Bewerberzahlen können in der Regel nicht alle Bewerber/innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, auch zugelassen werden. Das heißt, auch nach erfolgreichem Absolvieren des Gesprächs kann es sein, dass keine Zulassung erfolgt, da die Platzierung auf der Rangliste im unteren Bereich ist.
Fußnoten:
* Die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass die/der Bewerber/in das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiengangs Architektur abschließt.
In diesem Fall kann im Rahmen der Zugangs- und Auswahlentscheidung eine Durchschnittsnote berücksichtigt werden, die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird. Die/der Bewerber/in nimmt ausschließlich mit der ermittelten Durchschnittsnote und den bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen am Zugangs- und Auswahlverfahren teil. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt unbeachtet. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung über die bis zum Ende der Bewerbungsfrist erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Notenauszug) beizulegen.
** Fehlen von den vorgenannten Leistungen im Umfang von bis zu 30 LP, kann die Bewerberin/der Bewerber trotzdem mit den tatsächlich erbrachten Leistungen zugelassen werden, wenn sie/er diese Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs zusätzlich zu den gemäß der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Architektur erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und nachweist.
*** Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum gemäß Absatz 2 Nr. 4, kann die/der Bewerber/in im Einzelfall trotzdem unter der Auflage zugelassen werden, dass sie/er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens zur Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachzuweisen.