Studienkommission

(Auszug aus dem Landeshochschulgesetzt - LHG)

Der Fakultätsrat bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben eine Studienkommission, der höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende, von denen einer Mitglied des Fakultätsrats oder der Fachgruppe sein soll, angehören. Der Fakultätsvorstand bestimmt über die Zuständigkeit der Studienkommission für einzelne Studiengänge. Über ihre Zuordnung zu einer oder mehreren Fakultäten entscheidet bei fakultätsübergreifenden Studienkommissionen der Vorstand. Den Vorsitz einer Studienkommission führt der Studiendekan. Bei fakultätsübergreifenden Studienkommissionen bestimmt der Vorstand, welcher Studiendekan den Vorsitz führt.